Langzeitmiete Kosice
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Innenräume von Wohnungen zur Langzeitmiete in Kosice
Hausordnung - Kosice City Centre Rental Apartments
Grundbestimmungen
Einleitende Bestimmung
Diese Hausordnung regelt vor allem die Rechte und Pflichten des Vermieters, des Hausverwalters und dem Eigentümer der Wohnung, die sich aus der Nutzung der Wohnung, ihren gegenseitigen Beziehungen und den gegenseitigen Beziehungen der Mieter ergeben Wohnungen und Wohnungseigentümer im Haus, die Art und Weise, für Ordnung und Sauberkeit im Haus und seiner Umgebung zu sorgen, Art der Nutzung von Nichtwohnräumen, Gemeinschaftsräumen und Einrichtungen des Hauses. Grundrechte und Pflichten der Wohnungseigentümer und Mieter sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. NR SR-Nr. 182/1993 z.z. über das Eigentum an Wohnungen und Nichtwohnräumen und Gesetz 116/1990 Slg. auf Miete und Untermiete Nichtwohnräume.
Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern und Mietern bei der Nutzung von Wohnungen
1. Anspruch haben der Eigentümer der Wohnung, Personen, die mit ihm im gemeinsamen Haushalt leben, Mieter von Wohnungen zur Nutzung der Wohnung und ihres Zubehörs, das Recht zur Nutzung der Gemeinschaftsräume und Einrichtungen des Hauses und das Recht Nutzungsleistungen, deren Erbringung mit der Nutzung der Wohnung verbunden ist.
2. Der Eigentümer der Wohnung hat das Recht und die Pflicht, an der Verwaltung des Hauses mitzuwirken und zu entscheiden, wie Miteigentümer über gemeinsame Einrichtungen und Teile des Hauses, Zubehör und Grundstücke, insbesondere über die Art und Weise ihrer Bedienung, Wartung und Reparatur.
3. Der Eigentümer der Wohnung sowie der Mieter der Wohnung sind zur Nutzung der Wohnung, der Gemeinschaftsräume und der Einrichtungen des Hauses verpflichtet Leistungen, deren Erbringung mit der Nutzung der Wohnung verbunden ist, ordnungsgemäß und ordnungsgemäß in Anspruch zu nehmen.
4. Der Wohnungseigentümer ist verpflichtet, Reparaturen in der Wohnung rechtzeitig durchzuführen, ansonsten haftet er für den entstandenen Schaden entstanden aufgrund der Nichterfüllung von Verpflichtungen.
5. Der Eigentümer der Wohnung und der Mieter der Wohnung sind verpflichtet, so zu handeln, dass bei Nutzung, Instandhaltung, Veränderungen, bei der Anmietung einer Wohnung oder eines Nichtwohnraumes im Haus oder Teilen davon hat er diese nicht gestört und andere Eigentümer nicht in der Wahrnehmung ihrer Eigentums-, Miteigentums- und Nutzungsrechte gefährdet haben Rechte.
6. Der Eigentümer und Mieter der Wohnung ist verpflichtet, auf Anfrage die erforderliche Zeit einzuräumen a
dem Verwalter oder einer Person den Zutritt zur Wohnung oder zum Nichtwohnraum im erforderlichen Umfang zu gewähren berechtigt, die allgemein zugänglichen Teile und Geräte des Hauses zu reparieren und zu warten aus der Wohnung, die er nutzt.
7. Wenn der Eigentümer oder Mieter einer Wohnung oder eines Nichtwohnraums den Zugang zu seinen Räumen ohne Angabe von Gründen einschränkt Wohnung oder Nichtwohnraum zum Zwecke der Durchführung geplanter oder bereits angekündigter Zwecke Unterbleibt eine Wartung oder ein Notfalleingriff, kann ihm ein Bußgeld von 100 Euro auferlegt werden. V im Falle einer vergeblichen Anreise trägt der Wohnungseigentümer auch etwaige Transportkosten.
8. Der Eigentümer der Wohnung ist verpflichtet, Mängel und Schäden, die er an der Wohnung oder am Haus verursacht hat, selbst zu beseitigen, oder seine Mitbewohner oder Besucher. Geschieht dies nicht, hat der Hausverwalter das Recht dazu nach vorheriger Ankündigung Mängel und Schäden beseitigen und vom Eigentümer verlangen Entschädigung.
9. Der Wohnungseigentümer ist verpflichtet, dem Verwalter den Zutritt zur Wohnung zur Einsichtnahme und Kontrolle zu gestatten Energiezähler.
10. Der Wohnungseigentümer ist verpflichtet, dem Verwalter die Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen gem und zwar unabhängig vom offiziellen ständigen Wohnsitz der Bewohner. Solange es irgendjemand getan hat Wenn am Ort des Verwaltungsgegenstandes ein ständiger Wohnsitz eingetragen ist, ist der Verwalter automatisch bevollmächtigt eine solche Person in die Zahl der in der Wohnung lebenden Personen einbeziehen.
11. Der Wohnungseigentümer ist verpflichtet, die Vermietung seiner Wohnung unverzüglich dem Verwalter anzuzeigen bzw Mieterwechsel inklusive Basis-Kontaktdaten, während der Mieter (selbst bzw der Eigentümer in seinem Namen) ist dann verpflichtet, den Administrator unverzüglich zu benachrichtigen/aktualisieren Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen. Der Eigentümer ist verpflichtet, dem Mieter ein normales Verhalten zu gestatten im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Nutzung der Wohnung (Bereitstellung der Immobilie gemäß Punkt 7 etc.)
Frieden im Haus
1. Der Wohnungseigentümer und die mit ihm im Haushalt lebenden Personen sowie weitere im Haus wohnende Personen, Sie sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass sie andere Wohnungseigentümer nicht durch übermäßigen Lärm belästigen. Dies taten sie nicht Im Übrigen verschlechterten die Unruhen die Bedingungen für die ordnungsgemäße Nutzung der Wohnungen nicht.
2. Die Nachtzeit ist von 22:00 bis 6:00 Uhr eingestellt. Es ist derzeit nicht gestattet, aufzutreten jede Tätigkeit, die übermäßigen Lärm verursachen würde. Beides ist derzeit nicht erlaubt Musikinstrumente spielen, singen, lautstark Spaß haben.
3. Wohnungseigentümer sind verpflichtet, zu diesem Zeitpunkt den Fernseher, das Radio und andere audiovisuelle Geräte abzuschalten Geräte zur Raumhörbarkeit.
4. Wenn der Eigentümer, Mieter, Untermieter oder eine andere im Haushalt lebende Person von irgendwelchen Stört er die Nachtruhe in irgendeiner Weise, so kann ihm ein Bußgeld in Höhe von 66 Euro auferlegt werden.
5. Ausnahmen von der Nachtruhe können nur die Feier gesellschaftlich anerkannter Feiertage sein.
6. Bauliche Veränderungen mit Lärm können nur werktags von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr durchgeführt werden 17:00 Uhr nach Genehmigung durch den Hausverwalter (gemäß Artikel III der Hausordnung) oder in zu dem von der Baubehörde im Bescheid über die Baugenehmigung festgelegten Zeitpunkt. Am Samstag ist es möglich Führen Sie laute Arbeiten nur von 8:00 bis 14:00 Uhr aus, der Sonntag ist Ruhetag.
Weitere Regelungen finden Sie im Bereich "Kontakt".