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Továrenská 7, 040 01 Kosice, Slowakei
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Kosice City Centre Rental Apartments - Hausordnung
Ordnung und Sauberkeit im Haus und seiner Umgebung
1. Sauberkeit und Ordnung in den Gemeinschaftsräumen und Einrichtungen des Hauses sowie in der Umgebung des Hauses vom Administrator bereitgestellt.
2. Der Eigentümer der Wohnung oder des Nichtwohnraumes ist verpflichtet, diese auf eigene Kosten unverzüglich zu entfernen stärkere Verschmutzung der öffentlichen Bereiche durch ihn selbst, sein Haustier oder sein besuchen. Wird die Verschmutzung der Gemeinschaftsräume nicht beseitigt, kann sie ihm auferlegt werden eine Geldstrafe von 33 Euro. Die Kosten für die Beseitigung der Verschmutzung trägt derjenige, der die Verschmutzung verursacht hat verursacht.
3. Bei der Durchführung von baulichen Veränderungen gemäß Planungshandbuch in der Wohnung des Eigentümers, die Im Zusammenhang mit der Verschmutzung der Gemeinschaftsräume im Haus ist der Eigentümer verpflichtet, dafür zu sorgen
kontinuierliche Reinigung. Anfallender kleiner Bauschutt liegt in der Verantwortung des Wohnungseigentümers auf eigene Kosten entsorgen. Vor Beginn der Arbeiten muss er das Abfallregime dokumentieren Wirtschaftlichkeit an den Gebäudeverwalter.
4. Das Abfallmanagementsystem wird durch die allgemein verbindliche Verordnung Nr. 6/2002 Slg. geregelt. O Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen und kleinen Bauabfällen auf dem Gebiet der Hauptstadt. Städte der SR Bratislava.
5. Der Eigentümer ist verpflichtet, den Siedlungsabfall und seine einzelnen Bestandteile zu sortieren und zu sammeln durch Lagerung in speziellen Behältern, Sammelbehältern oder dafür vorgesehene Orte.
6. Der Eigentümer der Wohnung darf den Standort der Container nicht verschmutzen und die Sammlung nicht beschädigen Container, deren Kennzeichnung oder deren Entfernung vom Standort.
7. Der Wohnungseigentümer darf die Durchführung regelmäßiger Umzüge nicht verunmöglichen (z. B. durch Abstellen des Autos). Abfall. Sollte dies nicht möglich sein, wird das Auto abgeschleppt.
8. Der Eigentümer der Wohnung hat keinen Zutritt zu den Sammelbehältern und Containern für gemischten Siedlungsabfall zu lagernde, heiße Asche, tote Tiere, brennbare, explosive Abfälle und Abfälle, die gelagert werden müssten Die Zusammensetzung gefährdete die Gesundheit der Mitarbeiter von OLO a.s.
9. Der Wohnungseigentümer darf keine Abfälle in die Kanalisation (Toiletten, Waschbecken) werfen. Müll aus Fenstern werfen, Vögel und streunende Tiere füttern.
10. Der Aufenthalt in den Kommunikationsbereichen des Hauses (Feuerleiter, Flure) ist nicht gestattet. Lagern Sie Abfälle, Möbel und andere übergroße Abfälle.
11. Der Wohnungseigentümer darf die Wohnung nicht in den Flur belüften
Mit dem Aufzug
1. Es ist verboten, Aufzüge für andere Zwecke als den Personentransport zu nutzen.
2. Wenn sich herausstellt, dass die Aufzüge verschmutzt sind, kann eine Geldstrafe von 33 % für die Verschmutzung verhängt werden EUR.
3. Strenges Verbot der Nutzung des Aufzugs zu Bauzwecken, bei jeder festgestellten Nutzung von Aufzügen Die Entfernung von Baumaterial kann mit einem Bußgeld von 332 Euro geahndet werden.
4. Im Falle einer Beschädigung der Aufzüge ist der Verursacher verpflichtet, den gesamten Betrag für die Anfahrt des Aufzugs zu zahlen Originalzustand.
Garagenparkplatz
1. Der Eigentümer und Mieter des Stellplatzes nutzt diesen ausschließlich zum Abstellen seines Fahrzeugs.
2. Der Eigentümer und Mieter der Garage ist verpflichtet, die Hausordnung, insbesondere die Grundsätze, einzuhalten zur Aufrechterhaltung der Sauberkeit, der Sicherheitsvorschriften und der Einhaltung der Nachtruhezeiten.
3. Der Eigentümer und Mieter der Garage ist verpflichtet, beim Starten und Betreiben des Fahrzeugs dafür zu sorgen andere Eigentümer und Mieter nicht mit übermäßigem Lärm, Abgasen usw. belastet auf keinen Fall Unreinheit.
4. Eigentümer und Mieter von Garagen sind verpflichtet, die Garagen so zu warten, dass sie nicht beschädigt werden Aus diesem Grund störten sie das Gesamtbild der Umgebung nicht und schadeten der Umwelt nicht.
5. Das Parken des Fahrzeugs außerhalb seines Stellplatzes ist verboten.
6. Der Eigentümer des Garagenplatzes ist berechtigt, eine Vereinbarung über die vorübergehende Nutzung des Garagenplatzes zu treffen Orte mit einem anderen Bewohner des Hauses oder einer dritten Person.
7. Der Garagenplatz darf ohne Genehmigung des Verwalters in keiner Weise verändert, eingezäunt usw. werden.
Nutzung der Gemeinschaftsräume des Hauses
1. Gemeinschaftsräume im Haus können von den Eigentümern genutzt werden, oder Wohnungsmieter dürfen die Wohnung nur zu dem Zweck nutzen, für den sie bestimmt sind waren ursprünglich vorgesehen. Eine Änderung des Nutzungszwecks der Räumlichkeiten kann nur im Einklang mit erfolgen Baurecht.
2. Materialien und Gegenstände, die die Sicherheit der Eigentümer gefährden oder Wohnungsmieter und welche sie veranlassen könnten Es besteht Brand- oder Explosionsgefahr.
3. Der Hausverwalter ist für die fachgerechte Prüfung der installierten elektrischen Anlagen verantwortlich.
4. Wenn der Eigentümer (oder die Person, für die er verantwortlich ist, z. B. sein Lieferant) den gemeinsamen Teil beschädigt des Hauses, der Gemeinschaftsräume und dergleichen ist der Eigentümer verpflichtet, dies unverzüglich dem Verwalter zu melden Objekt. Wenn er dies nicht innerhalb von 12 Stunden tut, wird dies als grober Verstoß gewertet gegen die Hausordnung und kann mit einer Geldstrafe von 33 Euro belegt werden. Kosten im Zusammenhang mit Die Beseitigung von Schäden am Gemeinschaftsteil des Hauses trägt der Eigentümer der Wohnung (oder sein Auftragnehmer). wer den Schaden verursacht hat.
5. Gemäß Verwaltungsvertrag sind die Bewohner verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich zu melden bzw
Schäden an öffentlichen Bereichen an den Administrator.
Sicherstellung des Zugangs zum Mehrfamilienhaus
1. Er hat die Schlüssel für die Haustür und alle verschlossenen Gemeinschaftsräume im Haus in einer Version der Hausverwalter.
2. Jeder Wohnungseigentümer hat die Pflicht (nach Identifizierung), den Notdienst ins Haus zu lassen, Mitglieder der Feuerwehr, Personen, die medizinische Hilfe leisten, und Kontrollbehörden.
Weitere Regelungen finden Sie im Bereich "Fotogalerie".